Mondra Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mondra Allgemeine Geschäftsbedingungen

MONDRA GLOBAL LIMITED – Allgemeine Geschäftsbedingungen


Wir weisen insbesondere auf die Regelungen in Ziffer 11 (Haftungsbeschränkung) hin .

1. Einleitung

1.1 Mondra Global Limited (Firmennummer 12485878) ( Mondra oder wir/uns/unser ) ist ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 11th Floor, DMH Stallard, New Fetter Lane, 6 New Street Square, London, Vereinigtes Königreich, EC4A 3BF. Wir betreiben die Website mondra.com (die Plattform ).

1.3 Abschnitt 17 erläutert die Bedeutung der in diesen Bedingungen verwendeten großgeschriebenen Begriffe.


2.2 Wenn Mondra Ihr Angebot gemäß Klausel
2.1 annimmt und Ihre Daten über die Plattform erhalten hat, senden wir Ihnen eine E-Mail ( E-Mail-Bestätigung ) zur Bestätigung:


(a) wann Mondra mit der Bereitstellung der Dienste beginnen kann ( Datum des Dienstbeginns ); und

(b) die Anzahl der Benutzerabonnements, die Sie erhalten.

2.3 Wenn Mondra aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, Ihnen die Dienste bereitzustellen, werden wir Sie per E-Mail darüber informieren und Ihre Anfrage (gemäß Abschnitt 2.1 ) nicht weiter bearbeiten .

2.4 Die Vereinbarung zwischen Ihnen und Mondra zur Bereitstellung der Dienste besteht aus der E-Mail-Bestätigung und diesen Bedingungen ( Vereinbarung ).
3.1 Die Vereinbarung kommt am Datum der in Abschnitt 2.2 beschriebenen E-Mail von Mondra zustande.



4.2 Mit Abschluss der Vereinbarung gemäß Klausel 2.2 gewährt Mondra Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht und eine Lizenz (ohne das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen), um den autorisierten Benutzern die Nutzung der Dienste während der Laufzeit ausschließlich für Ihre internen Geschäftsabläufe zu gestatten.

4.3 Die Verpflichtung in Klausel 4.1 gilt nicht für Nichtübereinstimmungen, die durch die Nutzung der Dienste entgegen den Anweisungen von Mondra oder durch Modifikationen oder Änderungen der Dienste durch andere Parteien als Mondra oder Mondras ordnungsgemäß autorisierte Auftragnehmer oder Vertreter verursacht werden. Wenn die Dienste nicht der vorgenannten Verpflichtung entsprechen, wird Mondra auf eigene Kosten alle angemessenen kommerziellen Anstrengungen unternehmen, um eine solche Nichtübereinstimmung umgehend zu korrigieren oder Ihnen eine alternative Möglichkeit zur Erzielung der gewünschten Leistung zu bieten. Eine solche Korrektur oder Ersetzung stellt Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel für jegliche Verletzung der in Klausel 4.1 dargelegten Verpflichtung dar.
in Bezug auf die Dienste.


(a) geplante Wartungsarbeiten, die während des maximalen Wartungszeitfensters von 18.00 bis 8.00 Uhr britischer Zeit durchgeführt werden;

Und

(b) ungeplante Wartungsarbeiten, vorausgesetzt, dass Mondra angemessene Anstrengungen unternommen hat, Sie mindestens sechs normale Geschäftsstunden im Voraus zu benachrichtigen.


Für die Zwecke dieser Klausel 4.4
sind die normalen Geschäftszeiten an Werktagen von 9.00 bis einschließlich 17.00 Uhr (britischer Zeit).


4.5 Mondra übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass:


(a) Ihre Nutzung der Dienste erfolgt ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei;


(b) die Dienste und/oder die Informationen, die Sie über die Dienste erhalten, Ihren Anforderungen entsprechen; oder


(c) die Software oder die Dienste frei von Schwachstellen oder Viren sind.


4.6 Mondra ist nicht für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Verluste oder Schäden verantwortlich, die sich aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetzwerke und -einrichtungen, einschließlich des Internets, ergeben, und Sie erkennen an, dass die Dienste Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die mit der Nutzung derartiger Kommunikationseinrichtungen verbunden sind.


4.7 Mondra gewährleistet, dass sie über alle zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt und diese aufrechterhalten wird.

4.8 Mondra führt regelmäßige Backups Ihrer Produktdaten durch. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung Ihrer Produktdaten besteht Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf gegenüber Mondra darin, dass Mondra angemessene kommerzielle Anstrengungen unternimmt, um die verlorenen oder beschädigten Produktdaten aus dem neuesten Backup dieser von Mondra verwalteten Produktdaten wiederherzustellen, es sei denn, der Verlust Ihrer Produktdaten stellt einen Verstoß gegen Klausel 13 dar. Mondra ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Zerstörung, Änderung oder Offenlegung Ihrer Produktdaten durch Dritte (mit Ausnahme der von Mondra beauftragten Dritten zur Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wartung und Sicherung Ihrer Produktdaten, für die Mondra voll haftbar bleibt).


4.9 Mondra behält sich das Recht vor, die Vereinbarung und/oder die Dienste bei Bedarf zu ändern, um geltende Gesetze oder behördliche Vorschriften zu erfüllen. In einem solchen Fall wird Mondra Sie hierüber benachrichtigen.

4.10 Mondra wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die in der E-Mail-Bestätigung angegebenen Leistungstermine einzuhalten. Diese Termine sind jedoch nur Schätzungen und die Nichterfüllung der Leistungen bis zu diesen Terminen berechtigt Sie nicht zur Kündigung des Vertrags. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Mondra nicht für Verzögerungen oder Ausfälle haftet, die ganz oder teilweise von Ihnen oder einem Lieferanten und/oder einer anderen verbundenen Partei verursacht werden, einschließlich Verzögerungen oder Ausfällen bei der Bereitstellung von Daten, Informationen oder Dienstleistungen.


5. Benutzerabonnements


5.1 Sie verpflichten sich, Jeder autorisierte Benutzer muss für die Nutzung der Plattform ein sicheres Passwort verwenden und sein Passwort vertraulich behandeln .


6. Einschränkungen bei der Nutzung der Dienste


6.1 Sie dürfen während der Nutzung der Dienste keine Viren oder Materialien abrufen, speichern, verteilen oder übertragen, die: (a) rechtswidrig, schädlich, drohend, diffamierend, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch anstößig ist; b) illegale Tätigkeiten erleichtert; (c) sexuell eindeutige Bilder zeigt; d) rechtswidrige Gewalt fördert; (e) diskriminierend auf Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder Behinderung ist; oder (f) anderweitig illegal ist oder Schäden oder Verletzungen an Personen oder Eigentum verursacht, und Mondra behält sich ohne Haftung oder Beeinträchtigung seiner sonstigen Rechte das Recht vor, Ihren Zugriff auf sämtliches Material zu sperren, das gegen die Bestimmungen dieser Klausel verstößt.


6.2 Sie dürfen nicht:


(a) Sofern nicht durch anwendbares Recht vorgeschrieben und nicht durch Vereinbarung zwischen den Parteien ausgeschlossen werden kann oder soweit dies in der Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist:

(i) zu versuchen, die Software oder Teile davon in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium oder mit jeglichen Mitteln zu kopieren, zu modifizieren, zu duplizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu rahmen, zu spiegeln, erneut zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu verteilen;
oder
(ii) zu versuchen, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, rückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise in eine für den Menschen lesbare Form zu bringen; oder

(b) auf die gesamte oder Teile der Software zuzugreifen, um ein Produkt oder einen Dienst zu entwickeln, der mit den Diensten im Wettbewerb steht;

(c) die Dienste zur Erbringung von Diensten für Dritte nutzen;

oder
(d) die Dienste an Dritte mit Ausnahme der autorisierten Benutzer zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, anzuzeigen, offenzulegen oder anderweitig gewerblich zu verwerten oder sie anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen;

oder

(e) zu versuchen, Zugriff auf die Software oder die Plattform zu erlangen oder Dritten dabei zu helfen, Zugriff zu erlangen; oder

(f) Viren oder Sicherheitslücken in das Netzwerk und die Informationssysteme von Mondra einführen oder die Einführung solcher Viren oder Sicherheitslücken zulassen.


6.3 Sie unternehmen alle angemessenen Anstrengungen, um einen unbefugten Zugriff auf die Software und die Plattform bzw. deren Nutzung zu verhindern und benachrichtigen Mondra unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche unbefugte Nutzung.



7. Ihre Pflichten


7.1 Sie sind verpflichtet:

(a) Mondra den erforderlichen Zugang zu Informationen und die erforderliche Zusammenarbeit zu gewähren, die Mondra in angemessenem Umfang zur Bereitstellung der Dienste verlangen kann;

(b) sich nach besten Kräften darum bemühen, dass alle Informationen, die Sie Mondra direkt übermitteln, vollständig und richtig sind, und angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten;


(c) alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, die für die Dienstleistungen erforderlich sein können, vor dem Datum, an dem die Dienstleistungen beginnen sollen, einzuholen und aufrechtzuerhalten;


(d) alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Vereinbarung einzuhalten;

Und

(e) ist, soweit gesetzlich zulässig und sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, allein verantwortlich für die Beschaffung, Aufrechterhaltung und Sicherung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zur Plattform sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und alle anderen Verluste oder Schäden, die aus Ihren Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen oder durch das Internet verursacht werden.


7.2 Falls die Erfüllung einer der Verpflichtungen von Mondra aus der Vereinbarung durch eine Handlung oder Unterlassung von Ihnen, Ihren Mitarbeitern, Vertretern oder autorisierten Benutzern oder durch die Nichterfüllung einer relevanten Verpflichtung durch Sie verhindert oder verzögert wird ( Verzug ):

(a) Ohne Einschränkung oder Beeinträchtigung anderer ihr zustehender Rechte oder Rechtsmittel ist Mondra berechtigt, die Erbringung der Dienste bis zur Behebung des Verzugs durch Sie auszusetzen und sich auf den Verzug zu berufen, um von der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen entbunden zu werden, und zwar in dem Umfang, in dem der Verzug die Erfüllung ihrer Verpflichtungen verhindert oder verzögert;

Und

(b) Mondra haftet nicht für von Ihnen erlittene oder verursachte Kosten oder Verluste, die direkt oder indirekt aus der Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung von Mondras Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 7.2 entstehen .


7.3 Sie dürfen sich keinem Ihrer Lieferanten widersetzen oder versuchen, ihn daran zu hindern, Dienstleistungen von Mondra zu beziehen.
8.1 Mondra erhebt derzeit keine Gebühr für die Bereitstellung der Dienste. Mondra behält sich jedoch das Recht vor, in Zukunft eine Gebühr oder Kosten für die Dienste einzuführen und/oder die Zahlung von Gebühren oder Kosten als Gegenleistung für die Bereitstellung erweiterter oder zusätzlicher Funktionen zu verlangen. In solchen Fällen wird Mondra das in Abschnitt 8.2 beschriebene Verfahren anwenden .

(a) eine Beschreibung der Änderung;

(b) Einzelheiten zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung auf die Dienste und/oder etwaige anfallende Gebühren

(c) jegliche Änderungen anderer Bedingungen der Vereinbarung;

(d) den Zeitraum, innerhalb dessen Sie die Änderung entweder annehmen oder ablehnen müssen; und

(e) Vorgabe zur Unterschrift durch Sie und Mondra.

8.3 Wenn Sie nach Erhalt einer Mitteilung gemäß Klausel 8.2 :
(a) Sie erklären sich mit den Bedingungen dieser Mitteilung einverstanden. Sie und Mondra werden sie unterzeichnen und diese unterzeichnete Mitteilung stellt eine Änderung der Vereinbarung dar.

(b) Wenn Sie die Bedingungen dieser Mitteilung ablehnen oder Mondra innerhalb der erforderlichen Frist nicht antworten, kann Mondra die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen, unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die Mondra möglicherweise zustehen .


9. Daten und geistige Eigentumsrechte


9.1 Mondra erkennt an, dass Ihre Produktdaten vertrauliche Informationen von Ihnen (oder Ihren Lizenzgebern) darstellen, und (vorbehaltlich Klausel 9.2) darf Mondra Ihre Produktdaten nur zum Zweck der Bereitstellung der Dienste oder wie in Klausel 9.6 oder Klausel 13 gestattet verwenden .

9.2 Sie erteilen Mondra eine vollständig bezahlte, nicht exklusive, gebührenfreie und nicht übertragbare Lizenz, um (a) Ihre Produktdaten nach Bedarf zu verarbeiten, um (i) Umweltauswirkungsmetriken für die Eigenmarkenprodukte, (ii) verfeinerte Auswirkungsmetriken für die Handelsmarkenprodukte und (iii) anonymisierte Daten zu berechnen, zu erstellen oder anderweitig zu bestimmen, und (b) sämtliche Materialien zu kopieren und zu ändern, die Sie Mondra während der Laufzeit der Vereinbarung zum Zweck der Bereitstellung der Dienste für Sie zur Verfügung stellen.


9.3        Sie erkennen an, dass Mondra und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte besitzen an:

(a) die Software und die Plattform; und

b) die Umweltauswirkungsmetriken und die verfeinerten Auswirkungsmetriken.


Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt Ihnen die Vereinbarung keinerlei geistige Eigentumsrechte an, unter oder in Bezug auf die Software, die Plattform oder die Umweltauswirkungsmetriken bzw. die verfeinerten Auswirkungsmetriken.


9.4 Sie erkennen an, dass der jeweilige Downstream-Markeninhaber das geistige Eigentum an den Downstream-Markeninhaberdaten besitzt. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt Ihnen diese Vereinbarung keine geistigen Eigentumsrechte an, unter oder in Bezug auf die Downstream-Markeninhaberdaten.


9.5 Mondra bestätigt, dass sie über alle erforderlichen Rechte in Bezug auf die Software und die Dienste verfügt, um alle Rechte zu gewähren, die sie im Rahmen der Vereinbarung und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen gewähren möchte.


9.6 Sie erkennen an und stimmen zu, dass Mondra aus Ihren Produktdaten gewonnene Daten extrahieren, bearbeiten, kombinieren oder aggregieren kann, um anonymisierte Daten und/oder indikative Umweltauswirkungsmesswerte für einen Typ von Verbraucherprodukt zu erstellen, VORAUSGESETZT, dass diese Daten Sie (oder Ihre Kunden oder Ihre Lieferanten) nicht direkt oder indirekt identifizieren. Beispielsweise kann Mondra bestimmte Ihrer Produktdaten extrahieren und mit den Daten anderer seiner Kunden kombinieren, um indikative Umweltauswirkungsmesswerte für ein generisches Produkt zu erstellen.


9.7 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Diensten oder daraus oder im Zusammenhang mit diesen, einschließlich der anonymisierten Daten, Umweltauswirkungsmetriken, verfeinerten Auswirkungsmetriken und indikativen Umweltauswirkungsmetriken für generische Produkte, die unter Verwendung Ihrer Produktdaten gemäß Klausel 9.6 hergestellt werden (jedoch unter Ausschluss aller geistigen Eigentumsrechte an von Ihnen bereitgestellten Materialien und Ihren Produktdaten), liegen bei Mondra und sind ihr Eigentum. Mondra ist berechtigt, diese Daten ohne jegliche Einschränkung zu kopieren, zu verwenden, zu ändern, zu verteilen, zu lizenzieren oder anderweitig zu verwerten, auch innerhalb der Plattform. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt diese Klausel 9.7 nur für Daten, sofern diese Sie, Ihre Kunden oder Ihre Lieferanten nicht direkt oder indirekt identifizieren.

9.8 Mondra gewährt Ihnen oder wird Ihnen die direkte Gewährung einer solchen Lizenz für Ihre eigenen internen Geschäftszwecke beschaffen, ohne das Recht zur Erteilung von Unterlizenzen, der Umweltauswirkungsmetriken für die Eigenmarkenprodukte und der verfeinerten Auswirkungsmetriken für die Handelsmarkenprodukte und aller anderen digitalen Berichte oder Analysen, die über die Plattform als Teil der Dienstleistungen bereitgestellt werden, vorausgesetzt, dass nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung diese Lizenz auf solche Umweltauswirkungsmetriken, verfeinerten Auswirkungsmetriken oder anderen digitalen Berichte und Analysen beschränkt ist, die vor Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung ausgedruckt oder von der Plattform heruntergeladen wurden.


9.9 Aus Abschnitt 9.8 ist nicht abzuleiten, dass Sie nach Beendigung der Vereinbarung ein Recht auf Zugriff auf die Plattform haben oder von Mondra verlangen können, Ihnen Kopien der auf der Plattform gespeicherten Informationen bereitzustellen.


9.10 Sie erkennen an, dass die Umweltauswirkungsmetriken und die verfeinerten Auswirkungsmetriken nur Richtwerte sind. Mondra übernimmt keine Garantie oder Zusicherung dafür, dass die Umweltauswirkungsmetriken oder die verfeinerten Auswirkungsmetriken richtig oder vollständig sind, und Sie erkennen an, dass Sie sich auf die Umweltauswirkungsmetriken und die verfeinerten Auswirkungsmetriken auf eigene Gefahr verlassen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie den Namen von Mondra in Verbindung mit den Umweltauswirkungsmetriken oder den verfeinerten Auswirkungsmetriken auf Verpackungen oder anderen Marketingmaterialien für oder in Bezug auf die Produkte nicht verwenden oder anzeigen, außer in dem Umfang, der mit Mondra schriftlich vereinbart wurde.



10. Datenschutz


10.1 Beide Parteien werden alle anwendbaren Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung erfüllen. Diese Klausel 10 gilt zusätzlich zu den Pflichten oder Rechten einer Partei gemäß der Datenschutzgesetzgebung und entbindet, entfernt oder ersetzt diese nicht.


10.2 Die Parteien erkennen an, dass beide Parteien im Sinne der Datenschutzgesetze als Verantwortliche in Bezug auf die im Rahmen der Vereinbarung zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten fungieren.


10.3 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 10.1 stellen beide Parteien sicher, dass sie über alle erforderlichen Zustimmungen und Hinweise verfügen, um die rechtmäßige Übermittlung aller personenbezogenen Daten zu ermöglichen, die sie für die Dauer und die Zwecke der Vereinbarung an die andere Partei übermitteln müssen.



11. Haftungsbeschränkung

AUF DIESE KLAUSEL WIRD IHRE AUFMERKSAMKEIT INSBESONDERE GELENKT.

11.1 Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich und speziell etwas anderes vorgesehen ist:
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