Wie bestimme ich die meldepflichtige Kakaomenge?

Wie bestimme ich die meldepflichtige Kakaomenge?

Alle Daten sind für Produkte bereitzustellen, die zwischen dem 01. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 an Ihren Kunden geliefert werden.
Die Daten sollten sich nur auf Eigenmarkenprodukte des Einzelhändlers beziehen und nicht auf die Beschaffung Ihres gesamten Unternehmens. Wir benötigen nur Daten zu Produkten, die einen Kakaorohstoff oder eine kakaobasierte Zutat enthalten.